Abrechnung
Kosten und Abrechnung in meiner Privatpraxis
Meine Praxis für Psychotherapie und Coaching in Berlin-Pankow ist eine Privatpraxis ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Daher richtet sich mein Angebot insbesondere an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler und Personen mit Heilfürsorge.
Für wen ist eine Behandlung möglich?
Eine Behandlung ist grundsätzlich möglich für:
- Privatversicherte mit oder ohne Beihilfe
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahler
- Personen mit Heilfürsorge
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kann je nach individuellem Vertrag bzw. den jeweiligen Beihilfevorschriften unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn einer Psychotherapie über die Bedingungen Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Gesetzlich Versicherte
Eine direkte Abrechnung über die Gesundheitskarte mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Privatpraxis nicht möglich, da keine Kassenzulassung besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens infrage kommen. Ob und unter welchen Bedingungen eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt, wird im Einzelfall von der jeweiligen Krankenkasse geprüft.
Gerne können wir im Rahmen eines Erstgesprächs besprechen, ob das Kostenerstattungsverfahren für Ihre persönliche Situation grundsätzlich infrage kommen könnte.
Gesetzliche Krankenversicherung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie und Verhaltenstherapie in Berlin-Pankow. Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen über die Gesundheitskarte ist daher nicht möglich, da keine Kassenzulassung besteht.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein.
Wenn eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist und Sie trotz nachweislicher Suche keinen geeigneten Therapieplatz bei einer zugelassenen Vertragspsychotherapeutin oder einem zugelassenen Vertragspsychotherapeuten in zumutbarer Zeit finden können, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden.
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die jeweilige gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall. Voraussetzung ist in der Regel, dass die notwendigen Kriterien erfüllt und die erfolglose Suche nach einem zeitnahen Therapieplatz entsprechend dokumentiert werden kann.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich für das Kostenerstattungsverfahren interessieren, können wir im Erstgespräch besprechen, welche Voraussetzungen grundsätzlich relevant sind und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Private Krankenversicherung
& Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie häufig entsprechend den individuellen Versicherungs- und Beihilfebedingungen. Der genaue Umfang der Kostenübernahme sowie die erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren können dabei je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrem Beihilfeträger über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und die notwendigen Formalitäten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und dem organisatorischen Ablauf und stelle Ihnen die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Selbstzahler:innen
Die Kosten für eine Psychotherapie können auch selbst getragen werden. Eine Behandlung als Selbstzahler kann insbesondere dann interessant sein, wenn Sie Wert auf eine möglichst unkomplizierte Organisation der Therapie legen oder keine Abrechnung über Ihre Krankenversicherung wünschen.
Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie selbst übernehmen, erfolgt keine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Dadurch werden im Rahmen der Abrechnung keine Angaben zu Diagnose oder Therapie an Ihre Krankenversicherung übermittelt.
Da kein Antrag auf Kostenübernahme durch eine Krankenkasse erforderlich ist, kann eine Psychotherapie als Selbstzahler unabhängig von einem Genehmigungsverfahren begonnen werden. Ob kurzfristig ein Therapieplatz verfügbar ist, hängt von den aktuellen Kapazitäten der Praxis ab.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut (GOP).
Unter bestimmten Voraussetzungen können selbst getragene Kosten für eine medizinisch notwendige Psychotherapie steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Ob dies in Ihrem persönlichen Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen steuerlichen Voraussetzungen ab. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder eine steuerberatende Person.
Heilfürsorge
Eine Behandlung über die Heilfürsorge kann beispielsweise für Soldat der Bundeswehr, Polizist oder Feuerwehrleute relevant sein.
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden im Rahmen der Heilfürsorge grundsätzlich nach den jeweils geltenden Bestimmungen übernommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Antrags- und Genehmigungsverfahren gelten, kann je nach zuständigem Heilfürsorgeträger unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Psychotherapie über Ihre individuellen Anspruchs- und Versicherungsbedingungen sowie die erforderlichen Antragsformalitäten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Antragsprozesses für eine Psychotherapie über die Heilfürsorge und stelle Ihnen die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Coaching
Coaching ist eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten werden grundsätzlich weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Eine Coaching-Sitzung umfasst 50 Minuten. Das Honorar beträgt 175 € pro Sitzung.
Die Abrechnung erfolgt transparent und direkt mit Ihnen. Vor Beginn des Coachings werden die Rahmenbedingungen und Kosten selbstverständlich besprochen.